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IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Rechtliche Voraussetzungen

Das IB.SH Betriebsmitteldarlehen ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

- Existenzgründer, - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - Angehörige der Freien Berufe sowie - Projektgesellschaften

mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein.

Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von weniger als EUR 500 Millionen.

Das Betriebsmitteldarlehen der IB.SH wird Ihnen unterstützend gewährt, die IB.SH darf nicht Ihr Kreditgeber mit der höchsten Summe sein.

Ihre finanzielle Beteiligung an dem Vorhaben ist angemessen.

Sie lassen das Darlehen banküblich bei Ihrer Hausbank besichern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie - Ablösung von Bankverbindlichkeiten.

Rechtsgrundlage

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Januar 2022.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.