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Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA)

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die der schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung sowie der Kompetenzfeststellung von Gefangenen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Ebene
Land
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die der Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung dienen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Gefangenen einschließlich Maßnahmen der Kompetenzfeststellung. Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für arbeitsmarktorientierte, entlassungsvorbereitende Maßnahmen. Zielgruppe des Programms sind

- jugendliche und heranwachsende Untersuchungs- und Strafgefangene, - erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene sowie - erwachsene Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten verbüßen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie sind nach dem Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsgesetz des Landes anerkannt oder verfügen über eine aktuelle Zertifizierung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – (AZAV), nach ISO 9000ff, LQW 2 oder Vergleichbarem. - Ihre Maßnahmen sind modular aufgebaut. - Sie müssen ein Konzept über die Dauer, Inhalte, Vorbereitung und Durchführung sowie die Sicherstellung der Dokumentation und Auswertung der Maßnahmen vorlegen. Diese Maßnahmen müssen Sie im Einzelnen mit dem zuständigen Minsterium abstimmen. - Während der Haft sollen Mängel in der sozialen Kompetenz durch sozialpädagogische Maßnahmen aufgearbeitet werden. - Sie müssen den Teilnehmenden Zertifikate oder qualifizierte Teilnahmenachweise bei einer erfolgreich abgeleisteten Maßnahme aushändigen.

Von der Förderung ausgenommen sind jugendliche und heranwachsende weibliche Strafgefangene.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit vom 15. September 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 39 vom 25. September 2023, S. 2227.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.