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Landaktuell gelistetZuschuss

Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Wenn Sie als Verein oder Verband Projekte anstoßen, um demokratisches Denken zu fördern und Fremdenfeindlichkeit abzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als gemeinnütziger Verein, Verband oder Einrichtung bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. Sie erhalten die Förderung für

- die Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit, - die Kofinanzierung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die durch andere Förderungen bezuschusst werden, wenn die Inhalte der jeweiligen Programme den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit entsprechen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie üblicherweise vor Beginn des Vorhabens

- bis zum 31.10. des Vorjahres beziehungsweise - für Projekte, die im 2. Halbjahr eines Jahres beginnen und nicht durch andere Programme kofinanziert werden, bis zum 30.4. des betreffenden Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt sowie juristische Personen mit ihren Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen - Ihre Projekte und Maßnahmen gemäß den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt durchführen, - sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes einsetzen, - Ihre Bereitschaft erklären, zum Zweck der Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit mit denjenigen Institutionen zusammenzuarbeiten, die vom Ministerium damit beauftragt sind.

- An Ihren Projekten müssen mehrheitlich Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 2. März 2017, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 45 vom 13. November 2017, S. 716; berichtigt durch Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 9. November 2017, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 46 vom 20. November 2017, S. 735; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 27. November 2017, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 49 vom 11. Dezember 2017, S. 755.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.