Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“ der Saarländischen Investitionskreditbank
Wenn Sie einen Kredit bei Ihrer Hausbank oder Ihrer Leasing-Gesellschaft aufgenommen haben, um damit Investitionen in Ihr kommunales Unternehmen zu finanzieren, kann Ihr Kreditgeber hierfür eine anteilige Risikoübernahme der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Im Rahmen der Finanzierung kommunaler und kommunalnaher Unternehmen übernimmt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gegenüber den finanzierenden Hausbanken oder Leasing-Gesellschaften einen Teil des Risikos. Die SIKB sichert Bankkredite jeglicher Art ab, auch Förderdarlehen sowie Leasing-Finanzierungen. Sie erhalten die Förderung als anteilige Risikoübernahme. Der Anteil der Risikoübernahme beträgt bis zu 50 Prozent des jeweiligen Kredits oder der jeweiligen Leasing-Finanzierung. Die SIKB übernimmt eine Risikohöhe zwischen EUR 500.000 und EUR 3 Millionen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hausbanken und Leasing-Gesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Investitionsvorhaben ist wirtschaftlich tragfähig.
Nicht gefördert werden
- die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten oder Leasing-Finanzierungen, - Kredite oder Leasing-Finanzierungen in Sanierungsfällen und an Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Dezember 2015; Informationen der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Mai 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.