Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Mobilität gut durchdacht
Wenn Sie kreative Ideen für eine nachhaltige, klimafreundliche Mobilitäts- und Verkehrswende im Saarland entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität,Smart Cities & Regionen
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei der Entwicklung kreativer Ideen, die zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrswende beitragen. Sie bekommen die Förderung für die Entwicklung kommunaler, interkommunaler oder betrieblicher Ideen, die in Umsetzungskonzepten münden, im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und ergänzender Mobilitätsformen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- 75 % der zuwendungsfähigen Personalkosten und - 75 % der zuwendungsfähigen Sachkosten, jedoch insgesamt höchstens 150.000 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft stehen, - juristische Personen des öffentlichen Rechts, - die von den Aufgabenträgern des ÖPNV gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) beauftragten Verkehrsunternehmen und ihre Subunternehmer, - öffentliche und private Verkehrsunternehmen, auch Verkehrsunternehmensverbünde, die Linienverkehr mit eigener Genehmigung betreiben und grundsätzlich ihren Sitz im Saarland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
In Ihrem Mobilitätskonzept müssen Sie
- eine Problemanalyse des Status quo der kommunalen Mobilität erstellen, - einen Maßnahmenkatalog mit Definition und Beschreibung konkreter Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeiten, - verkehrslenkende und verkehrsverlagernde Maßnahmen beschreiben, - Einzelmaßnahmen nach „kurz-“, „mittel-“ und „langfristig“ priorisieren, - einen Monitoringprozess zur Evaluierung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung und möglicher Umsetzungshemmnisse sowie deren Überwindung festlegen, - eine Prognose der Verkehrsentwicklung vor Ort liefern, - Zielwerte zur Verkehrsentwicklung in Abstimmung mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung festlegen sowie - Planungsprozesse zur öffentlichen Beteiligung beschreiben.
Ihr Mobilitätskonzept muss eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes (mit anderen Kommunen/anderen Verkehrsunternehmen) einbeziehen.
Die nachhaltige Verknüpfung mit bereits bestehenden Strategien und Plänen zum Thema Mobilität auf Landes- und kommunaler Ebene ist zu berücksichtigen.
Sie sind spätestens 3 Jahre nach Erstellen des Mobilitätskonzepts dazu verpflichtet, mindestens eine sich aus dem Konzept ergebende investive Maßnahme umzusetzen. Andernfalls ist die insgesamt ausgezahlte Fördersumme zurückzuzahlen, sofern die fehlende Umsetzung nicht gegenüber der Bewilligungsbehörde schriftlich begründet wird.
Verfahrensablauf
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen und ist zweistufig angelegt.
In der 1. Stufe richten Sie Ihre Projektskizze bitte per schriftlicher oder digitaler Form an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Fristen
2. Förderaufruf 2026:
Die Projektunterlagen sind unter Wahrung der Ausschlussfrist vom Antragsteller bis zum 13.11.2026 an das zuständige Ministerium zu senden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.