Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit
Wenn Sie Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus-, um- oder neu bauen, um die barrierefreie Nutzung herzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität,Smart Cities & Regionen
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie als Stadt, Gemeinde oder Landkreis im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) beim Aus-, Um- beziehungsweise Neubau von straßengebundenen Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine vollständige barrierefreie Nutzung zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuweisung im Rahmen einer Projektförderung. Die Höhe der Förderung beträgt 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Städte, - Gemeinden und - Landkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie berücksichtigen bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens die anerkannten Regeln der Technik. Hierbei müssen Sie den Leitfaden „Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland“ befolgen. - Die Haltestellen, für die Sie die Förderung beantragen, erfüllen folgende Kriterien: - Sie können ein hohes Fahrgastaufkommen im Vergleich zu anderen Haltestellen in Ihrem Gebiet nachweisen. - Es liegt eine hohe quantitative Bewertung des ÖPNV-Angebots im Vergleich zu den anderen Haltestellen im Gebiet des Aufgabenträgers (Fahrtenzahl, Taktverkehr, Zugehörigkeit zum Landesbusliniennetz) vor. - Im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle (Radius von 400 bis 600 Metern) sind sogenannte soziale Bedarfsschwerpunkte für mobilitätseingeschränkte Menschen vorhanden; als soziale Bedarfsschwerpunkte gelten insbesondere Senioren-/Pflegeheime, Krankenhäuser und sonstige medizinische Einrichtungen, Behindertenwerkstätten, Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten. - Die Haltestelle muss spätestens in den nächsten 3 Jahren ab Fertigstellung barrierefrei erreichbar sein. - Sie haben die Haltestelle als „allgemein dringlich“ eingestuft.
- Sie nehmen eine Einordnung der Haltestellen in Ihrem Zuständigkeitsbereich in Prioritätenstufen (vordringlicher bis zu langfristiger Bedarf) vor. - Für jedes Vorhaben müssen Sie die Stellungnahme des ÖPNV-Aufgabenträgers, der betroffenen Verkehrsunternehmen sowie der/des Behindertenbeauftragten vorlegen.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das zuständige Ministerium.
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.