Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
Wenn Sie Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung und Kultur
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Außenwirtschaft
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie bei der Umsetzung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland. Sie bekomme die Förderung für
- Auslandsprojekte im „Globalen Süden“, - Inlandsprojekte im Saarland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie - innovative Kooperationsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch EUR 12.500 je Projekt. Wenn Sie mehrere Projekte durchführen, bekommen Sie einen Zuschuss von höchstens EUR 20.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und bis zum 31.12. des Vorjahres an das Ministerium für Bildung und Kultur.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- eingetragene gemeinnützige Vereine oder Stiftungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb im Saarland sowie - in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften und deren Teilorganisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss klar definierte, realisierbare Ziele haben, die innerhalb des vorgesehenen Zeit- und Mittelrahmens verwirklicht werden können und sich an den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung im globalen Kontext gemäß dem jeweils aktuellen weltweiten Diskurs orientieren. - Auslandsprojekte im „Globalen Süden“ müssen - zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation armer Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern beitragen, - die Selbsthilfeanstrengungen dieser Gruppen wirkungsvoll unterstützen, - die Menschen im Zielland in die Lage versetzen, Bildungs- und Qualifizierungsangebote wahrzunehmen (zum Beispiel Baumaßnahmen), wirtschaftlich tätig zu sein und so selbstständig ihren Lebensunterhalt zu verdienen, - der Gleichstellung dienen, - den ökologischen Aspekt berücksichtigen, - der Sicherung der Menschenrechte zuträglich sein.
- Als Inlandsprojekte sind im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit förderfähig: - Projekte der schulischen, beruflichen und hochschulischen Bildung, - außerschulische Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche, - Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsprojekte, - entwicklungspolitische Maßnahmen und Veranstaltungen für die breite Zivilgesellschaft.
- Sie bekommen die Förderung für ein innovatives Kooperationsprojekt, wenn es geeignet ist, das Gefälle zwischen Gebenden und Nehmenden in der Entwicklungszusammenarbeit aufzubrechen und den Beteiligten in Deutschland wie im Ausland andere Wahrnehmungen zu ermöglichen. - Sie müssen fachlich und organisatorisch dazu in der Lage sein, Projekte qualifiziert zu planen, durchzuführen, zu kontrollieren und abzurechnen. - Ihre finanziellen Verhältnisse müssen geordnet und offengelegt sein. - Wenn Sie ein Auslandsprojekt planen und umsetzen, müssen Sie mit klar identifizierbaren und in der Durchführung erfahrenen Trägern im „Globalen Süden“ zusammenarbeiten, die nicht gewinnorientiert ausgerichtet sind.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 2. Dezember 2021, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 82 vom 2. Dezember 2021, S. 2490; Informationen des Ministeriums für Bildung und Kultur, Stand September 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.