Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen
Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein. Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss. Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung. Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Veranstaltung muss mindestens 2 Zeitstunden dauern und im Wald stattfinden. - Regelmäßige Gruppentermine oder Module innerhalb einer Veranstaltungsreihe sind nur einmalig als Einzelveranstaltung förderfähig. - Die Mindestteilnehmendenzahl je Einzelveranstaltung beträgt normalerweise 10 Personen. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Klassen oder Gruppen aus Förderschulen, kann die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden. - Sie müssen Teilnahmeentgelte von der Schulklasse beziehungsweise Gruppe erheben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- waldpädagogische Veranstaltungen, die im Rahmen eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses in Schulen und Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und Jugendpflege, in Forstverwaltungen oder Schutzgebietsverwaltungen sowie in Verbänden, Vereinen und Stiftungen erbracht werden oder anderweitig finanziert sind, - Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Veranstaltungen mit Freizeit-, Erlebnis- oder Ausflugscharakter ohne ausgeprägten Bildungsanspruch.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vom 23. September 2020, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 11 vom 29. Dezember 2020, 303.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz (EffCheck)Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
- Zuwendungen für wasserwirtschaftliche MaßnahmenMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
- Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.