Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Wenn Sie als Unternehmen vor Ort und/oder digital an einer Messe oder Ausstellung im Ausland teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Außenwirtschaft,Messen & Ausstellungen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als mittelständisches und landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihrer Teilnahme an exportorientierten Messen, Ausstellungen sowie an Produktpräsentationen im Ausland. Sie bekommen die Förderung, wenn
- Sie sich an Gemeinschaftsständen des Landes beteiligen und sich dort zusammen mit anderen Mittelständlern präsentieren, - Sie vor Ort an einer Messe, Ausstellung und Produktpräsentation im Ausland teilnehmen, die in der Messedatenbank des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. aufgeführt ist und - Sie digital an einer virtuellen Messe, Ausstellung und Produktpräsentation teilnehmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Veranstaltungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Ihre Vor-Ort-Teilnahme an einer Veranstaltung innerhalb Europas EUR 3.000 und außerhalb Europas EUR 5.000, - Ihre digitale Teilnahme an einer virtuellen Veranstaltung EUR 1.000. Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe Ihrer tatsächlich entstandenen Veranstaltungskosten nicht übersteigen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Veranstaltung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Landwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Veranstaltung muss im Ausland außerhalb eines Umkreises von 100 Kilometer ab der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz stattfinden. - Die auf der Veranstaltung angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen durch Beschäftigte Ihres Unternehmens präsentiert werden. - Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 16. Februar 2017, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 4 vom 20. April 2017, S. 168; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31. Mai 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 6 vom 21. Juli 2021, S. 56; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 18. November 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 14 vom 23. Dezember 2022, S. 266.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.