Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität
- Förderberechtigte
- Kommune,Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kommunalen Aufgabenträger bei der Finanzierung der Lohnkostensteigerungen für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie bekommen die Förderung für
- Mehrkosten, die sich aus den Tarifabschlüssen der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz e.V. (VAV) in den Jahren 2020 und 2021 und im Manteltarifvertrag 2022 ergeben, - Mehrkosten infolge der Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal von Subunternehmern sowie - Mehrkosten von Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen (beispielsweise der Tarif der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, müssen Sie nachweisen, dass dieser Tarif in seiner Höhe unterhalb des VAV-Tarifs liegt und die Unternehmen ihren Beschäftigten deshalb einen Ausgleich bis zur Höhe des VAV-Tarifs zahlen müssen. - Sie müssen bei der Antragstellung Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr einreichen.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 9. Dezember 2022 , Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1 vom 19. Januar 2023, S. 20.
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Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.