EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit in nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen erschließen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE). Sie erhalten die Förderung unter anderem für Investitionen in
- Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen, wenn sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht begünstigt werden können, - Fremdenverkehr (Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen), - bäuerliche Gastronomie, - Einzelhandel, - bäuerliches Handwerk, - Familien- und Altenbetreuung sowie - die Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 200.000. Sie können die Förderung ab einem Investitionsvolumen von EUR 10.000 erhalten. Ihren Antrag auf die Förderung reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein. Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kooperationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss - mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und - die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder - als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Ihre positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide die Summe von EUR 200.000 pro Jahr nicht überschritten haben (Prosperitätsgrenze). - Sie müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzeptes nachweisen. - Wenn Sie im Bereich „Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof“ investieren, dürfen Sie die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten. - Sie müssen die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern. - Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft von der Förderung ausgeschlossen. - Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift EPLR EULLE des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31. Juli 2017, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 28. August 2017, S. 313; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 28. Dezember 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1 vom 19. Januar 2022, S. 3; Kurzbeschreibung der im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE vorgesehenen Maßnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 22. September 2021.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.