Infrastrukturfinanzierung
Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur in Rheinland-Pfalz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung in Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen in
- allgemeine Verwaltung, Bildung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung, - Ver- und Entsorgung, Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, - Schaffung von sozialer Infrastruktur und kommunaler Verkehrsinfrastruktur sowie - Grundstücke, die Bestandteil eines Vorhabens sind. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Darlehenshöhe liegt zwischen mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 25 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten finanzieren. Ihre Anfrage zur Einholung eines Angebots richten Sie bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Dies sind:
- Gebietskörperschaften, - Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, - öffentlich-rechtliche Zweckverbände, - Verbände aus einem oder mehreren dieser Körperschaften beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts, - Unternehmen in privater Rechtsform bei einer überwiegend unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung mindestens einer Gebietskörperschaft, - Stiftungen des öffentlichen Rechts, - gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss zum Erreichen folgender Finanzierungsziele beitragen: - Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der erweiterten Union, - Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung, - Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung, - Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge, - Ausbau transeuropäischer Netze.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Januar 2022.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.