Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom--Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften/LFAG-StB--Landesfinanzausgleichsgesetz – Straßenbau)
Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- förderfähige Projekte nach § 2 Nr. 1 und 5 LVFGKom--Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Kreisstraßen und andere), - Straßenkreuzungsmaßnahmen nach dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Landesstraßengesetz, - verkehrswichtige zwischenörtliche Gemeindestraßen, - Bau, Umbau, Ausbau und grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern im Zuge von dem öffentlichen Verkehr dienenden kommunalen Straßen, - Bau und Ausbau von Radwegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 % und 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss - nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, - die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen sowie - mit den damit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein.
- Ihr Projekt ist in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen. - Sie planen Ihr Projekt bei flexibler Anwendung der technischen Regelwerke unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Landesbetrieb Mobilität.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.