Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind. Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen:

- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens - frühzeitige Umstrukturierung - notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte - geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge - geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU - Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW - stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Förderumfang:

- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / maximal 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO) - für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / maximal 50 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO) - Belegschaftsinitiativen: bis zu 70 % der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase Die maximale Förderdauer beträgt 3 Monate. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses –GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft? genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste.

Rechtsgrundlage

Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 11 vom 9. April 2024, S. 471.

Fristen

Außerhalb der GRW-Fördergebiete kann ab dem Haushaltsjahr 2025 keine Förderung mehr in Anspruch genommen werden.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.