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Landaktuell gelistetZuschuss

NRW-Patent-Validierung

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung Projekte zur marktorientierten Weiterentwicklung von Erfindungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Steigerung der Anwendungsreife Ihrer Erfindungen und ihrer anwendungsorientierten Validierung. Dazu gehört sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen. Die Förderung erfolgt in 2 Phasen:

- Phase 1: nichtwirtschaftliche Vorhaben zur Validierung von Patenten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen; - Phase 2 (optional): Verbundvorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen), in denen erfolgreiche Vorhaben der Phase 1 weiterentwickelt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Vorhaben

- in Phase 1 für Bildungs- und Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu EUR 157.500 für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten und - in Phase 2 für Bildungs- und Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu EUR 157.500 und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu EUR 200.000 für bis zu 12 Monate. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW ein. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Antragstellung durch die Innovationsförderagentur NRW beraten lassen. Einen Antrag für Phase 2 können Sie bereits circa 3 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums der Phase 1 stellen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie - für Phase 2 auch kleine und mittlere Unternehmen in Kooperation mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen - thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, - im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und - sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.

- Die Erfindung, die Kern des Validierungsvorhabens ist, muss in Ihrem Namen bereits zum Patent angemeldet und in Ihrem alleinigen Besitz sein. - Sie müssen - nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, - sich bereit erklären, die Schutzrechtsposition mindestens bis zum Ende der Durchführungszeit des beantragten Machbarkeitsprojektes aufrechtzuerhalten (bei erteilten Schutzrechten) beziehungsweise die Patentanmeldung weiterzuverfolgen und - die Art der angestrebten Verwertung, vor allem die geplanten Kooperationen mit Unternehmen, das Vorgehen, den erwarteten Nutzen des Vorhabens, das Marktpotenzial, die Realisierungschancen und die geplanten Aktivitäten zur Verwertung der Ergebnisse nach Auslaufen der Förderung darlegen.

- Sie müssen Ihr Projekt mit Schwerpunkt in NRW durchführen.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Stand 3. Januar 2023.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu folgenden Terminen ein:

- 1. Einreichungsrunde: bis 28.2.2023 - 2. Einreichungsrunde: bis 29.2.2024 - 3. Einreichungsrunde: bis 28.2.2025 - 4. Einreichungsrunde: bis 30.6.2025

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.