Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie (Zuschuss Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen)
Wenn Sie als Automobilzulieferer eine Beratung zur Transformation Ihres Betriebes in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Beratung,Digitalisierung,Mobilität
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen der Automobilzulieferbranche durch Förderung von fachlicher Beratung zu Transformationsprozessen in Ihrem Betrieb. Sie erhalten die Förderung für Beratungen vor allem zu folgenden Themen:
- Ausrichtung der Unternehmensstrategie, - Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkte/Angebote, - Weiterentwicklung (Digitalisierung) der Geschäftsprozesse im Bereich Produktion, Produkte, Dienstleistungen, - Krisenmanagement und Resilienzberatung, - Weiterentwicklung einer Unternehmens-/Lernkultur, - Entwicklung einer Strategie zur Qualifizierung und/oder Weiterbildung des Personals. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 je Beratung, maximal jedoch bis zu Höhe des Rechnungsbetrages. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen. Sie können die Beratungsförderung nur einmal in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit Einzelbetriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Niedersächsische Transformationsagentur muss im Rahmen einer Erstanalyse einen konkreten Beratungsbedarf im Hinblick auf die Transformation Ihrer Einzelbetriebsstätte oder eines wesentlichen Teils davon festgestellt und Ihnen eine entsprechende Beratung empfohlen haben. - Die Beratung, für die Sie eine Förderung erhalten, muss - von einem durch die Niedersächsische Transformationsagentur akkreditierten Beratungsunternehmen erbracht werden und - als individuelle Beratung mit einer in Niedersachsen liegenden einzelnen Betriebsstätte (Einzelbetriebsstätte) durchgeführt werden.
- Das Beratungsunternehmen muss ein Beratungsprotokoll (Datum, Dauer, Inhalt) sowie eine individuelle Handlungsempfehlung erstellen.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 16. April 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 196 vom 25. April 2024, S. 1.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11.2024 ein.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.