Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)
Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum ausbauen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Errichtung und dem Ausbau von Technologie- und Gründerzentren. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für
- Planung, - Bau, - Baunebenkosten, - Lieferungen und Leistungen (zum Beispiel Ausgaben für die Erstausstattung), - Investitionen in materielle Vermögenswerte, - Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen). Außerdem können Sie eine Förderung für die Modernisierung der Wirtschaftsgüter im Rahmen der Vorgaben des GRW-Koordinierungsrahmens bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine), juristische Personen, an denen ein kommunaler Träger die Mehrheit hält, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Technologie- und Gründerzentren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um ein Vorhaben im niedersächsischen Landesgebiet nach Anhang 6 GRW-Koordinierungsrahmen handeln. - Es muss ein nachgewiesener Bedarf bestehen für technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die anspruchsvolle technologiebasierte Produkte oder Leistungen erstellen oder diese pilothaft anwenden. - Die Infrastruktur, für die Sie eine Förderung erhalten, muss allen Interessentinnen und Interessenten zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. - Sie müssen ein Konzept mit den angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen sowie der Geschäfts- und Gebührenpolitik des Zentrums, der Abschätzung der Nachfrage und mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen. - Sie müssen die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben nachweisen und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. - Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 22. November 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 43 vom 22. November 2023, S. 936.
Ähnliche Förderprogramme
- Ausbau von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI)Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NiedersachsenLand
- Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und TechnologietransferNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Förderung von Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme – „Horizont Impuls“ –Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.