Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und Entwicklung der Metropolregion Bremen-Oldenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bremen,Niedersachsen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Regionalförderung
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen unterstützen Sie bei Vorhaben, die in engem Bezug zu den Zielen des Staatsvertrags zwischen Bremen und Niedersachsen und des jeweils aktuellen Handlungsrahmens des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. (MR HB-OL) stehen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen und Projekte, die
- die Vernetzung und Interaktion von kommunalen Gebietskörperschaften, der Länder Niedersachsen und Bremen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und anderen initiieren und weiterentwickeln, - die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken, - die Lebensqualität in der Region fördern und - die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie normalerweise bis zum 15.10. eines Jahres an den Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Vereinsmitglieder des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V., - kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. sowie - rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) beachten. - Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. - Sie müssen zuerst alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen. - Für eine Förderung müssen Sie mindestens 50 Prozent der Punkte nach dem Scoring-Modell (siehe Anlage der Richtlinie) erreichen. - Sie müssen die Zweckbindungsfrist für erworbene oder hergestellte Gegenstände von 5 Jahren beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 9. Januar 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 3 vom 25. Januar 2023, S. 69.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.