Niedersächsische Weiterbildungsprämie
Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen gewährt Ihnen als Privatperson eine Prämie, wenn Sie eine Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ausgeschlossen ist das Handwerk) abgelegt haben. Die Prüfung muss öffentlich-rechtlich geregelt sein. Sie erhalten die Förderung als einmalige Prämie in Höhe von EUR 1.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundeportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre Meisterprüfung vollständig und nach dem 1.7.2020 abgeschlossen haben. - Ihr Hauptwohnsitz oder der Ort, an dem Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, muss bei Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen liegen. - Sie dürfen für denselben Abschluss nicht bereits eine Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder gewährt bekommen haben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 3. Juni 2020, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 28 vom 17. Juni 2020, S. 610; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 8. Dezember 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 48 vom 20. Dezember 2023, S. 1118.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.