Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
Wenn Sie Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Kultusministerium
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie
- Breitenförderung, - Begabungsförderung, - Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und - Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., - seine angeschlossenen Verbände sowie - sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren. - Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist. - Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten. - Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen.
Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Kultusministeriums vom 6. April 2018, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 14 vom 18. April 2018, S. 262; geändert durch Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 29. November 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 49 vom 7. Dezember 2022, S. 1699.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.