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Landaktuell gelistetZuschuss

Strukturentwicklungsmaßnahmen

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die strukturentwickelnde Dienstleistungen im Umfeld der Unternehmen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Ebene
Land
Förderberechtigte
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) bei der Durchführung von Strukturentwicklungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen oder zu sichern, und so die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 55 Prozent, in Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie in ländlichen Gestaltungsräumen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalkosten. Die Laufzeit des Projekts beträgt 1 Jahr. Wird Ihrer Förderung erneut zugestimmt, können Sie eine Verlängerung der Förderung um 1 Jahr erhalten. Wenn Sie ein regionales Projekt planen, richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei überregionalen Projekten reichen Sie Ihren Antrag bitte über das zuständige Ministerium ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Vorhabens geeignet sein. - Ihre Maßnahme muss - geeignet sein, die Erbringung von strukturentwickelnden Dienstleistungen im Umfeld der Unternehmen zu unterstützen und damit Struktureffekte zu erzielen, sowie - einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, - die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder - zur Erschließung von Entwicklungspotenzialen in der Wirtschaft, beispielsweise in der Green Economy, beitragen.

- Handelt es sich um ein regionales Projekt, muss der zuständige Regionalbeirat ein positives Votum zu der Maßnahme abgeben. Dazu müssen Sie Projektbeschreibungen mit qualitativen und fachlichen Stellungnahmen vorlegen. - Handelt es sich um überregionale Projekte, ist eine Entscheidung des zuständigen Ministeriums erforderlich.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 13. Juni 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 26 vom 27. Juni 2022, S. 304.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.