Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für
- vorbereitende Untersuchungen, - Vorbereitung (städtebauliche Planung), - Erwerb, Bereitstellung und Veräußerung von Grundstücken, - Ordnungsmaßnahmen, - Baumaßnahmen, - Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen in privatem Eigentum, - Modernisierung und Instandsetzung privat nutzbarer Gebäude im Eigentum der Gemeinde, - sonstige Maßnahmen sowie Vergütungen für Träger und sonstige geeignete Beauftragte. Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne, - Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie - Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, die Sie durchführen, muss es sich um eine Gesamtmaßnahme handeln. - Diese Gesamtmaßnahme muss - in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen sein und - wichtig sein und zügig umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie vom 20. Oktober 2011, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 49 vom 18. November 2011, S. 930; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 13. März 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 12 vom 27. März 2023, S. 174.
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Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.