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Landaktuell gelistetZuschuss

Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politischen Bildung und Gewaltprävention an Schulen

Wenn Sie Projekte im Bereich der politischen Bildung und Gewaltprävention durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Ebene
Land

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben der politischen Bildung speziell bei Jugendlichen und bei Vorhaben zur Gewaltprävention bei Schülerinnen und Schülern. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit diesen Inhalten und Zielen:

- Verständnis für die politische Ordnung des Staates gemäß dem Grundgesetz und Förderung der Bereitschaft zur Mitgestaltung, - Verdeutlichung der Wertegrundlagen unserer Demokratie, - Verständnis für internationale Prozesse und den europäischen Einigungsprozess, - Gleichstellungspolitik, - Auseinandersetzung mit Entwicklungspolitik und Globalisierung, - Ausbildung der Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung, - Spannungsverhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie, - Toleranz im Umgang mit Minderheiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatenrechts sowie natürliche Personen mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. - Ihre Vorhaben müssen sich besonders an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern wenden. - Wenn möglich, müssen Sie Ihre Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland durchführen.

Nicht gefördert werden vor allem

- Vorhaben, die überwiegend eine politische Beschlussfassung oder Willensbildung in Organisationen oder Zusammenschlüssen zum Ziel haben, und - Vorhaben mit vornehmlich touristischem Charakter.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten vom 23. März 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 14 vom 11. April 2023, S. 237.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.