Förderungen im Rahmen des Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband oder kreisfreie Stadt Investitionen in die kommunale Infrastruktur planen oder Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder auch einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt kommunale Körperschaften bei der Erneuerung, Verbesserung oder Erhaltung der kommunalen Infrastruktur oder bei der Konsolidierung des Haushalts. Sie erhalten die Förderung für
- öffentlichen Personennahverkehr, - Bau von Abfallentsorgungsanlagen, - Ausbau der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, - Straßenbau, - Erwerb und Erschließung von Bauland oder gewerblich genutztem Gelände in besonders förderungswürdigen Gemeinden, - Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen in Fremdenverkehrsgemeinden, - Förderung von Naherholungsmaßnahmen, - Ausbau und Modernisierung von kommunalen Hafenanlagen, - Bau von Verwaltungsgebäuden und Feuerwehrgerätehäusern, - Einrichtung von Fußgängerzonen, - Ortsbilderhaltung, kulturelle Einrichtungen, - weitere Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur, - Umschuldungen von Investitionskrediten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder als Zinshilfe für investive Maßnahmen oder Umschuldungen von Investitionskrediten. In Ausnahmefällen erhalten Sie die Förderung als Zuschuss zu Nebenkosten im Zusammenhang mit Umschuldungen. Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten oder des abzulösenden Restschuldbestandes, - bei Zinshilfen bis zu 2 Prozent für höchstens 10 Jahre, - bei Zuschüssen zu Nebenkosten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden über 500 Einwohnerinnen und Einwohner, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte sowie Zweckverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie führen den Haushalt sparsam und wirtschaftlich und schöpfen alle Einnahmequellen in zumutbarem Umfang aus. - Möchten Sie die Förderung von Hoch- und Tiefbauten beantragen, müssen Sie über das dazugehörige Eigentum an Grund und Boden, ein eigentumsgleiches Recht oder ein dingliches Nutzungsrecht verfügen. - Bei investiven Maßnahmen müssen Sie entstehende Folgekosten berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie vom 6. August 2010, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 34 vom 23. August 2010, S. 526
Verfahrensablauf
Ihren Antrag richten Sie an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Als kreisangehörige Gemeinde, Amt oder Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Landrat des Landkreises ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31. August oder 31. Dezember für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen ein.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.