Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Wenn Sie als Unternehmen, wirtschaftlich tätiger Verein oder öffentliche Einrichtung Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung,Unternehmen,Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen. Sie erhalten die Förderung vor allem für
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen, - die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung, - investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem - Abwärme- oder Kältenutzung, - Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, - Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und - Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen), - kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, sowie - Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Investitionsvorhaben können gefördert werden, wenn - Sie das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen, - die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 2.000 EUR) betragen, - Sie über die notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügen und Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Projektstandorts sind, - die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
- Beachten Sie bitte, dass die Amortisationszeit Ihres Vorhabens nicht unter 5 Jahren liegen darf. - Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre. - Sie müssen nachweisen, dass Sie andere in Frage kommende Fördermöglichkeiten (beispielsweise der Europäischen Union, Bundesförderungen und spezifische Landesförderungen) ausgeschöpft haben.
Nicht gefördert werden
- Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen, die im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind, - Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 4. Oktober 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 43 vom 23. Oktober 2023, S. 663.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.