Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Infrastruktur,Smart Cities & Regionen,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Kommune,Öffentliche Einrichtung,Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Sie erhalten die Förderung vor allem für
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen, - die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung, - investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem - Abwärme- oder Kältenutzung, - Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, - Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und - Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie - Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, - Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie - Vereine, Verbände und Stiftungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn - Sie es in Mecklenburg-Vorpommern durchführen, - Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 20.000 (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens EUR 2.000) betragen, - Sie über die notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügen und Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Projektstandorts sind, - Ihr Vorhaben zweckmäßig und wirtschaftlich geplant wurde und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
- Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern kann die Vorlage einer energetischen Analyse und Bewertung verlangen. - Sollte die Amortisationszeiten Ihres Vorhabens unter 5 Jahren liegen, wird es nicht gefördert. Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 25. März 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 16 vom 15. April 2024, S. 240.
Mehr in diesem Bereich und Gebiet
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung im Rahmen des GRW-Sonderprogramms „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und ForschungseinrichtungenMinisterium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV M-V 2026Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-VorpommernStaatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und EntwicklungNorddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.