Zuwendungen für Investitionen in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestDigiÖPNVRL)
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen des ÖPNV in Ausgabeprozesse für elektronische Fahrtberechtigungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderbereich
- Digitalisierung,Infrastruktur,Mobilität
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei Investitionen zum Aufbau oder zur Ertüchtigung von Systemen zur Ausgabe oder Kontrolle elektronischer Fahrtberechtigungen (Fahrausweise). Sie erhalten die Förderung für Ausgaben
- im Zusammenhang mit der Beschaffung oder Ertüchtigung technischer Infrastruktur (auch Hintergrundsystemanwendungen), wenn sie für die Kontrolle elektronischer Fahrausweise zwingend benötigt werden, - im Zusammenhang mit der Ersterstellung von nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (eTicket Deutschland) benötigten Datenmodulen für die elektronische Tarifierung (inklusive Tarifbeauskunftung) – auch durch ein landesweites Auskunfts- und Vertriebssystem – und die Produktkontrolle (zum Beispiel Produkt- und Kontrollmodule, Tarifmodule), - für die Anbindung an zentrale bundes- oder landesweite Hintergrundsysteme im Kontext der VDV-Kernapplikation (eTicket Deutschland), - im Zusammenhang mit der Beschaffung oder Ertüchtigung technischer Infrastruktur (auch Hintergrundsystemanwendungen und einmalige beziehungsweise erstmalige Lizenzkosten), wenn sie für die diskriminierungsfreie Ausgabe elektronischer Fahrausweise im Zusammenhang mit den bundesweiten Vorgaben zum „Deutschlandticket“ zwingend benötigt werden, - für die Erstbeschaffung von elektronischen Nutzermedien (Chipkarten). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung oder Ertüchtigung technischer Infrastruktur, wenn sie für die diskriminierungsfreie Ausgabe elektronischer Fahrausweise im Zusammenhang mit den bundesweiten Vorgaben zum „Deutschlandticket“ zwingend benötigt werden, sowie für die Erstbeschaffung von elektronischen Nutzermedien (Chipkarten) bis zu 75 Prozent und - für alle übrigen Vorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des sonstigen ÖPNV, die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV oder sonstigen ÖPNV erbringen, und - Verkehrsunternehmen, die eigenwirtschaftliche Leistungen auf Grundlage einer Konzession eines Aufgabenträgers im Land erbringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, - muss im Einklang mit den Planungen und Zielen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der ÖPNV-Aufgabenträger nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) stehen, - so konzipiert sein, dass es in den Dauerbetrieb übergehen kann.
- Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 27. März 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 14 vom 11. April 2023, S. 226.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.