Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung
Wenn Sie Vorhaben zur Versorgung von Haushalten mit bezahlbarem Mietwohnraum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Einzelprogramme:
- Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, - Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen, - Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden sowie - Modernisierungsmaßnahmen. Außerdem können Sie eine Förderung für Modellprojekte zur Erprobung neuer Konzepte erhalten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt im Rahmen des jeweiligen Einzelprogramms zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Vorhaben müssen mindestens 4 Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden. - Es muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen oder Sie müssen nachweisen, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist. - Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtausgaben erbringen. - Sie müssen die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung und eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums sicherstellen. - Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. - Außerdem müssen Sie die für die Einzelprogramme jeweils spezifische Voraussetzungen beachten.
Als Bauträger, der Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichtet, werden Sie nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Mai 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 22 vom 29. Mai 2023, S. 710.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.