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Landaktuell gelistetZuschuss

Messeförderung

Wenn Sie als KMU, Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ebene
Land
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU), als Handwerks- und Kleinstunternehmen und als junges und innovatives Unternehmen (Start-up) bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie bei der Teilnahme an internationalen Messen in EU/EFTA und Inland (vor allem für Start-ups sowie Kleinst- und Handwerksunternehmen). Sie erhalten die Förderung für

- Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche, - Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport), - Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von ingesamt maximal EUR 2.500, - Versicherungen für Stand und Exponate, - Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik - den obligatorischen Katalogeintrag, - Dolmetscherinnen und Dolmetscher, - Fremdpersonal während der Messebeteiligung, - Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu 3 Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

- für Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 4.000 pro Unternehmen, und - für Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie internationale Messen im Inland für Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2.000 pro Unternehmen für maximal 2 Messeteilnahmen pro Unternehmen in maximal 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend können Sie für das folgende Jahr keine Förderung erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn elektronisch oder schriftlich an die HA Hessen Agentur GmbH.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, - Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie - junge und innovative Unternehmen (Start-ups), die vor maximal 5 Jahren gegründet wurden und innovative Geschäftsmodelle entwicklen und umsetzen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betriebssitz in Hessen haben. - Es muss sich um die Teilnahme an einer Messe oder Ausstellung handeln, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft aufgeführt ist und eine internationale Ausrichtung hat. - Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 6. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 25. Dezember 2023, S. 1695.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.