Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine zukunftsorientierte Integrationspolitik umsetzen. Sie erhalten die Förderung für
- kommunale WIR-Vielfaltszentren in hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten, - innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (Modellprojekte), - Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie deren ehrenamtlichen Einsatz, - Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sowie deren ehrenamtlichen Einsatz, - gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und - Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 25 – Soziales, Integration und Flüchtlinge. Sie müssen die Förderung normalerweise jährlich beantragen. Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn. Wenn Sie einen Antrag für den Einsatz und die Qualifizerung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern und von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen stellen, müssen Sie dies rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (mindestens 4 Wochen) tun.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger in Hessen für Modellprojekte, Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher, - alle hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte für kommunale WIR-Vielfaltszentren, - gemeinnützige Migrantenorganisationen, die in Hessen als Verein organisiert sind und noch keine professionalisierten oder hauptamtlichen Organisationstrukturen etabliert haben, sowie - hessische Kommunen zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden (als kleinere Kommune können Sie mit 1 oder 2 Partnerkommunen einen gemeinsamen Antrag stellen).
Sie müssen eine Konzeption und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachweisen.
Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.
Nicht gefördert werden
- investive Projekte und Baumaßnahmen und - Maßnahmen, die zu Ihren Regel- beziehungsweise Pflichtaufgaben zählen und für die es schon gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 11. Dezember 2020, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 53 vom 28. Dezember 2020, S. 1427.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.