Hessische Arbeitsmarktförderung
Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die hessische Arbeitsmarktförderung unterstützt Sie bei regionalisierten arbeitsmarktpolitischen Vorhaben. Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen. Aus Mitteln des Landes Hessen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden gefördert (Förderbereich A):
- Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB), - Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA), - Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+). Nur aus Mitteln des Landes Hessen werden gefördert (Förderbereich B):
- Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB), - Ausbildungskostenzuschuss für benachteiligte Jugendliche (AKZ). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Den Regelungen der jeweiligen Förderangebote können Sie weitere Informationen entnehmen. Richten Sie Ihren Antrag für Förderangebote aus Förderbereich A vor Beginn Ihres Vorhabens bitte elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Ihren Antrag für Vorhaben aus Förderbereich B richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Regelungen der einzelnen Förderangebote enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind
- Kommunen, - öffentliche Einrichtungen, - Bildungseinrichtungen und - Verbände und Vereine, die als Projektträger förderfähige Vorhaben durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Teilnehmende an Ihren Projekten müssen ihren 1. Wohnsitz in Hessen haben. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. - Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Förderangebote.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 6. Juni 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 26 vom 26. Juni 2023, S. 822.
Ähnliche Förderprogramme
- Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Aufstiegsprämie für berufliche AufstiegsqualifizierungHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Förderung für Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (Förderrichtlinie Berufliche Bildung)Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Förderrichtlinie Berufliche Bildung – AusbildungsplatzförderungHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen BildungHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.