Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Förderrichtlinie Berufliche Bildung

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung von Ausbildung und beruflicher Bildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ebene
Land
Fördergebiet
Hessen
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen für Jugendliche und Beschäftigte aller Altersgruppen, die der Verbesserung der Ausbildung und der beruflichen Bildung dienen. Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage folgender Einzelbestimmungen:

- Ausbildungsplatzförderung, - Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler, - Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, - Aufstiegsprämie, - Projekte der beruflichen Bildung, - Wirtschaft integriert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Ausbildungsplatzförderung“ und „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel. Anträge für die „Aufstiegsprämie“ müssen Sie bei der jeweils zuständigen Kammer als Begleitstelle einreichen. Für Vorhaben in den übrigen Förderbereichen richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres jeweiligen Vorhabens elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Die Regelungen der einzelnen Förderbereiche enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung. - Bitte beachten Sie die Voraussetzungen der programmspezifischen Einzelregelungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 21. Mai 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 12. Juni 2023, S. 766; geändert durch Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 16. Mai 2024, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 23 vom 3. Juni 2024, S. 533.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.