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Landaktuell gelistetZuschuss

Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Hessen

Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Ebene
Land
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in diesen Bereichen:

- Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung (spezifisches Ziel f) - Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit (spezifisches Ziel h) Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze und programmbezogenen Richt- und Leitlinien. In allen Schwerpunkten können Sie auch transnationale Projekte durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab. Nähere Informationen können Sie den Förderrichtlinien zu den einzelnen Programmen entnehmen. Der Europäische Sozialfonds beteiligt sich grundsätzlich bis zu einer Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in elektronischer Form über das Antragsportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind normalerweise die Durchführungs- oder Projektträger. Ob Sie antragsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte den Leitlinien der jeweiligen Förderprogramme.

Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Die Förderrichtlinien zu den einzelnen Programmen informieren Sie über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung. - Bei der Umsetzung der Projekte müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 8. Februar 2022, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 8 vom 21. Februar 2022, S. 296.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.