ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen für Jugendliche und Beschäftigte aller Altersgruppen, die dem Erwerb beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen dienen. Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage folgender Einzelbestimmungen:
- MINT-Berufsorientierung, - Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB), - Bildungscoaches, - Mobilitätsberatungsstellen, - Modellprojekte und regionale Kooperation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres jeweiligen Vorhabens elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. - Bitte beachten Sie die Voraussetzungen der programmspezifischen Einzelregelungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 21. Mai 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 12. Juni 2023, S. 762.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.