ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)
Wenn Sie Beratungs- und Betreuungsangebote schaffen wollen, um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Beratung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Beratung und Begleitung abbruchgefährdeter Auszubildender während der betrieblichen Ausbildung. Sie erhalten die Förderung für das Beratungsangebot einer Ausbildungsbegleitung, die in Zusammenarbeit mit Berufsschule und Ausbildungsbetrieb individuelle Problemlösungen für Ausbildungsrisiken erarbeitet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter müssen Kenntnisse in Beratungsmethoden und auch Kenntnisse, wenn möglich Berufserfahrung, in der Beratungs- oder Förderarbeit mit der Zielgruppe Jugendliche/junge Erwachsene haben. - Sie übernehmen die Projektdurchführung in Zusammenarbeit mit einer vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium benannten Stelle und sind verpflichtet, die zentralen Ziel- und Qualitätsvorgaben des Programms umzusetzen. - Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium anerkannten personenbezogenen Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts verpflichtend ist, wenn nicht bereits eine Beratungszertifizierung vorliegt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 21. Mai 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 12. Juni 2023, S. 762.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.