ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – MINT-Berufsorientierung
Wenn Sie Vorhaben zur vertieften Berufsorientierung in MINT-Berufen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung in gewerblich-technischen und naturwissenschaftlichen Ausbildungsberufen (MINT-Berufe) für bisher in der betrieblichen Ausbildung unterrepräsentierte Personengruppen. Das sind zum Beispiel Jugendliche aus Haupt- und Realschulen, junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Frauen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Schülerinnen und Schüler normalerweise ab Jahrgangsstufe 7, vor allem Jugendliche aus Haupt- und Realschulen, junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Frauen. - Bei Ihrem Vorhaben soll es sich um eine Maßnahme handeln, - die über das Regelangebot der Berufsorientierung von Schule oder Berufsberatung hinausgeht und deren Inhalte nach § 48 SGB III förderfähig sind und - die möglichst überregional oder landesweit umgesetzt wird oder modellhafte Konzepte für bestimmte Personengruppen oder berufliche Anforderungen und Inhalte wie zum Beispiel die Förderung der Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sowie Digitalisierung umsetzt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 21. Mai 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 12. Juni 2023, S. 762.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.