Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte
Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie bei der Änderung und der Erweiterung von Gebäuden mit bis zu 30 Wohneinheiten in Hamburg für vordringlich wohnungssuchende Haushalte. Das Förderangebot ist modular aufgebaut. Sie können ein verpflichtendes Grundmodul mit verschiedenen, frei wählbaren Modulen ergänzen. Sie bekommen die Förderung für folgende Grundmodule:
- Neubau mit Grundstücksankauf oder auf eingebrachtem Grundstück, - Neubau von Mietwohnungen, - Erweiterung oder Änderung von Wohnflächen, - barrierereduzierte Grundausstattung. Ergänzende Module sind:
- energiesparendes Bauen, - nachhaltiges Bauen, - barrierefreie Ausstattung, - Begegnungsräume, - Aufzugsanlagen, - Stellplätze für Kfz, Fahrräder, Carsharing und E-Mobilität, - Kompaktwohnungen und kompakte Bauvorhaben, - Sicherheitstreppenräume, - Vollsteinförderung bei Neubau von Gebäuden, - Backsteinförderung bei Änderung von Gebäuden, - lagetypische grundstücksbedingte Sonderbaukosten und städtebauliche Gestaltungsauflagen, - Wettbewerbe, - förderungsergänzende Finanzierungen, - Förderung ohne Darlehen als laufenden Zuschuss. Sie erhalten die Förderung je nach Maßnahme als zinsvergünstigtes Darlehen oder als laufenden beziehungsweise einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 40 Jahre.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie benötigen Eigenkapital von normalerweise 10 % bis 20 %. - Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen sowie die Gesamtfinanzierung sicherstellen. - Sie müssen die Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen. - Ihre geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. - Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.