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Förderung für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

Wenn Sie Wohnungen für Auszubildende und Studierende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei dem Neubau sowie der Änderung und Erweiterung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

- Wohnungen (1- und 2-Personen-Apartments) für Studierende und Auszubildende in Wohngebäuden, - Wohnungen (1- und 2-Personen-Apartments) für Studierende und Auszubildende in Wohnheimen, - Wohngemeinschaften für Studierende und Auszubildende mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb einer Wohnung in Wohnheimen. Sie bekommen die Förderung als Darlehen sowie als laufende und einmalige Zuschüsse. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte. - Für die Förderung von Wohnheimen sind gemeinnützige Träger antragsberechtigt, die mit der Wohnungsversorgung für Studierende oder Auszubildende betraut sind. - Bei der Vermietung an Paare mit einem nicht studierenden Partner ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. - Sie müssen Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. - Sie müssen die spezifischen Anforderungen an Wohnungs- und Raumgrößen einhalten. - Sie müssen Eigenkapital in Höhe von rund 20 % einbringen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.