Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.
Eckdaten
- Fördergeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten. Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links). Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.
Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an
- einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder - einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
durchführen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg. - Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen. - Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein. - Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. - Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten, - Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie - Unternehmen bestimmter Branchen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.