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Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Eckdaten

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten. Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links). Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.

Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an

- einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder - einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)

durchführen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

- Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg. - Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen. - Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein. - Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. - Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

- Unternehmen in Schwierigkeiten, - Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie - Unternehmen bestimmter Branchen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.