Förderung der internationalen Beziehungen
Wenn Sie in Hamburg ein sozial- oder bildungspolitisches Projekt in die Wege leiten, das den internationalen Beziehungen der Hansestadt dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Senatskanzlei Hamburg
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei gesellschafts- und bildungspolitischen Maßnahmen und Projekten, die die internationalen Beziehungen Hamburgs fördern. Sie erhalten die Förderung für
- entwicklungspolitische Maßnahmen, - Städtepartnerschaften, - ostseepolitische Maßnahmen, - die europapolitische Interessenvertretung, - die Pflege der Beziehungen zu jüdischen ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Gestaltung Ihres Projekts ab.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als gemeinnützige Gruppe oder Institution in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt ist.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie nur gefördert werden, wenn das Interesse Hamburgs Ihr kommerzielles Interesse erheblich überwiegt.
Sie müssen
- Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich mitbringen, für den Sie den Zuschuss beantragen sowie - fachlich, personell und organisatorisch in der Lage sein, Projekte qualifiziert zu planen und durchzuführen.
Rechtsgrundlage
Richtlinien der Senatskanzlei vom 25. Januar 2007; Informationen der Senatskanzlei, Stand Mai 2017
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.