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Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)

Wenn Sie als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Das Land Hamburg unterstützt Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Darlehenssumme kann 5.000 EUR bis 35.000 EUR je Wohnungseigentümerin und Wohnungseigentümer betragen. Bis zu einem Darlehensbetrag von 20.000 EUR müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Ab einem Betrag von 20.000 EUR bis 33.300 EUR ist ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 %, bis 41.175 EUR in Höhe von mindestens 15 % einzubringen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte im Rahmen von Wohneigentümergemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen Sie die Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). - Ihre Hausverwaltung muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen. - Die interessierten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordinierung der Finanzierung bevollmächtigen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 20. Dezember 2021.

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag über die Hausverwaltung unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.