Hamburger Klimafonds (#moinzukunft)
Wenn Sie Projekte zur Aufklärung über die Folgen des Klimawandels planen und Lösungsmöglichkeiten vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie mit einem niedrigschwelligen Verfahren bei Klimaschutz-Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen in Hamburg mit klarem Bezug auf Klimaschutz, Klimaanpassung oder Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimaschutz. Mit Ihrem Projekt können Sie einen pädagogischen, wissenschaftlichen, kulturellen, kommunikativen oder praktischen Ansatz verfolgen. Sie können über die Folgen des Klimawandels und über lokale oder regionale Möglichkeiten des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung aufklären. Das Projekt kann eine deutliche Einsparung von CO2 zum Ziel haben oder klimafreundliches Verhalten fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 20.000 pro Projekt und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000. Ihren Antrag richten Sie an die Hamburger Klimaschutzstiftung. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Antragsformular.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- rechtsfähige, gemeinwohlorientierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, - Sport- oder Schulvereine, - Bildungs-, Sozial- oder Jugendhilfeträger, - konfessionelle Gemeinden, - Stiftungen, Verbände oder Institutionen
mit Sitz in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sicherstellen und eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nachweisen. - Sie dürfen mit dem Vorhaben oder dem selbstständigen Projektbestandteil noch nicht begonnen haben. - Die Projekte müssen bis 31.8.2025 umgesetzt und abgewickelt werden. - Zuwendungen dürfen nur innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit angefordert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Investitionen sowie - technische Maßnahmen beziehungsweise Innovationen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vom 9.5.2023, Amtlicher Anzeiger Nr. 37 vom 12.5.2023, S. 665.
Fristen
Stellen Sie Ihren Projektantrag bitte bis spätestens 31.12.2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.