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Förderungsergänzende Finanzierungen

Wenn Sie in Hamburg eine Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) kann Ihnen eine ergänzende Wohnungsbauförderung gewähren. Sie können die folgenden Finanzierungen in Anspruch nehmen:

- Prolongation des WK--Wohnungsbaukreditanstalt-Baudarlehens nach dem sogenannten ?73er-Modell, - Umschuldungen bei Schwierigkeiten des Darlehensnehmers mit vorrangig abgesicherten Darlehensgebern im Fall von Marktversagen, - Mitfinanzierung von Maßnahmen in Ergänzung der Förderrichtlinie Mietwohnungsneubau im Fall von Marktversagen, - Finanzierung des (restlichen) Kaufpreises im Mietwohnungsbau, - Anschlussfinanzierung bei KfW-Darlehen und bei an KfW-Konditionen gebundene Ergänzungsdarlehen, - Umstellung von Förderfinanzierungen für Eigenheime. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Finanzierungsmaßnahme. Richten Sie Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die bereits eine Variante der Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

- Sie müssen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums sicherstellen. - Sie müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verfügen. - Die Finanzierungsbelastungen müssen für Sie dauerhaft tragbar erscheinen. - Die Finanzierung muss beihilferechtskonform sein. - Die übrigen Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Ausgangssituation.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vom 1. Mai 2019, Stand 15. November 2021.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.