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Förderung des Umbaus von Barkassen

Wenn Sie in Hamburg Barkassen, die als Hafenfahrzeug in der entgeltlichen Personenbeförderung zugelassen sind, in der Aufbauhöhe reduzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert besonders folgende Umbaumaßnahmen an Barkassen zur Personenbeförderung:

- absenkbares Ruderhaus (Hubdach), - Einbau eines Ballastierungssystems zur Erhöhung des Tiefgangs bei Hochwasser sowie - vergleichbare Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 60.000 EUR. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme mit den entsprechenden Antragsformularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Rechtliche Voraussetzungen

Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind die im Schiffsregister eingetragenen Eigentümer beziehungsweise Verfügungsberechtigten der für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen als Hafenfahrzeug zugelassenen Barkassen. Dazu gehören

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU; gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), - Selbstständige, - sonstige gewerblich handelnde Personen sowie - Vereine

mit Hauptsitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg.

Ebenfalls Anträge stellen können Sie als Privatperson mit 1. Wohnsitz in Hamburg.

Die Barkasse muss als Hafenfahrzeug für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen zugelassen sein und die Speicherstadtroute nutzen.

Ihre Umbaumaßnahmen müssen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe führen.

Ihre Umbaumaßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen (zum Beispiel der Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO).

Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. Dezember 2019.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.