Förderung im Rahmen des Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm (LuRaFo)
Wenn Sie Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung in der Luft- und Raumfahrt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch),Mobilität
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Bremen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Innovationsleistungen in der Luft- und Raumfahrt sowie angrenzender Technologiefelder. Die Förderung erhalten Sie für
- Projektkosten für FuE-Vorhaben aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt - Projekte aus den Bereichen Maritime Wirtschaft, Logistik, Automotive, Wind, Energie, Umwelt und Soziales mit einem Bezug zu Luft-, Raumfahrt und Raumfahrtanwendungen sind in diesem Programm explizit zugelassen und erwünscht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Nähre Informationen finden Sie in den Förderaufrufen zur Richtlinie.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind vor allem
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen sowie - bremische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Kooperationspartner von Unternehmen.
Ihr Vorhaben muss
- auf Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, - mit einem technischen und finanziellen Risiko behaftet sein, - regionalwirtschaftlich relevant sein und - mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
Sie erhalten eine vorrangige Förderung für Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind
- Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen, - Vorhaben, die im Auftrag Dritter oder ganz oder teilweise von Dritten finanziert werden, - Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind, - Unternehmen in Schwierigkeiten, - Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bezuschusst werden.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren gliedert sich eine Ideen- und eine Antragsphase.
Ihre Projektskizzen reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH ein.
Ihren Antrag reichen Sie danach ebenfalls bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH ein.
Fristen
Im Rahmen des Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramms 2027 (LuRaFo 2027) konnten bis zum 08.06.2026 Projektideen bei der BAB eingereicht werden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.