Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie des Landes Bremen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Das Land Bremen zahlt Ihnen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung in einem nicht akademischen Berufsfeld eine finanzielle Prämie als Anreiz für die berufliche Weiterbildung. Die Prämie beträgt für Anträge ab dem 01.03.2025 1.300 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Zahlung der Prämie ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben. - Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden. - Die Abschlussprüfung muss nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte über das Kundenportal der NBank--Investitions- und Förderbank Niedersachsen (siehe weiterführende Links).
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im GrundschulalterDer Senator für Kinder und Bildung
- Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU)Der Senator für Kinder und Bildung
- Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung der nordmedia GmbHLand
- Förderung für berufliche Weiterbildung beim Jobcenter (Bildungsgutschein)Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Förderung der EinstiegsqualifizierungBundesagentur für Arbeit (BA)
- Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.