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Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie des Landes Bremen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Ebene
Land
Fördergebiet
Bremen
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen zahlt Ihnen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung in einem nicht akademischen Berufsfeld eine finanzielle Prämie als Anreiz für die berufliche Weiterbildung. Die Prämie beträgt für Anträge ab dem 01.03.2025 1.300 EUR.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Zahlung der Prämie ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben. - Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden. - Die Abschlussprüfung muss nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte über das Kundenportal der NBank--Investitions- und Förderbank Niedersachsen (siehe weiterführende Links).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.