Meistergründungsprämie Brandenburg
Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Brandenburg selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung,Existenzgründung & -festigung,Frauenförderung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Meisterin oder Meister im Handwerk bei Ihrer Existenzgründung. Sie erhalten die Meistergründungsprämie Brandenburg für eine Betriebsgründung, die Übernahme eines Betriebs oder eine tätige Beteiligung mit mindestens 30 Prozent Anteil am Kapital. Bei einer tätigen Beteiligung müssen Sie zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer bestellt werden. Die Förderung ist 2-stufig und gliedert sich in
- eine Basisförderung bei Existenzgründung sowie - eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung bei Schaffung zusätzlicher Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig EUR 12.000. Die Höhe der Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung beträgt einmalig EUR 5.000 beziehungsweise EUR 7.000 bei Besetzung durch eine Frau. Bei einer gemeinschaftlichen Existenzgründung können bis zu 3 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden. Sie müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben mindestens in Höhe des beantragten Zuschusses nachweisen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung, der Übernahme oder der tätigen Beteiligung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister und Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Brandenburg aufnehmen, sowie - Handwerksunternehmen, die von den genannten Personen gegründet oder übernommen wurden oder an denen sich eine der genannten Personen beteiligt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes, eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein oder einen Aufenthaltstitel besitzen, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt. - Die Existenzgründung oder die Übernahme müssen im Vollerwerb erfolgen. - Für eine Basisförderung müssen Sie sich nach Ablegung der Meisterprüfung erstmalig selbstständig machen. - Sie müssen sich bei der zuständigen Handwerkskammer zum Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept beraten lassen. - Die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: - Sie weisen spätestens in den auf die ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit folgenden 6 Monaten nach, dass Sie mindestens einen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (oder 2 Teilzeitplätze) oder einen Ausbildungsplatz mit branchenüblicher Vergütung geschaffen haben. - Sie besetzen die Arbeits- und Ausbildungsplätze für mindestens 12 Monate.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 1. April 2019, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 17. April 2019, S. 383; zuletzt geändert durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 14. Dezember 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 1 vom 10. Januar 2024, S. 5.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.