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Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg

Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen oder an einer Existenzgründung beteiligen wollen, kann die Bürgschaftsbank Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Eckdaten

Fördergeber
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Ebene
Land
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Brandenburg übernimmt Garantien, wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Gastgewerbes sowie an Existenzgründungen in diesen Bereichen beteiligen. Voraussetzung ist, dass ohne eine solche Garantie die Beteiligung nicht zustande käme. Garantiert werden bis zu 74 Prozent der Beteiligungssumme sowie bis zu 74 Prozent der vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaften auf den Ertrag aus der Beteiligung bis maximal12 Monate. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie an die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Übernahme von Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Die garantierte Beteiligung überschreitet nicht den Betrag von EUR 1,25 Millionen.

Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, muss von der Ertragskraft und der Qualität der Unternehmensführung her langfristig eine angemessene Rendite und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Nicht gefördert werden Beteiligungen zur Sanierung der Finanzverhältnisse.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Bürgschaftsbank Brandenburg in der Fassung vom 1. Januar 2018.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.