Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen
Wenn Sie den Betrieb Ihres Fahrgastschiffes durch technische Maßnahmen umweltverträglicher gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes von Fahrgastschiffen. Sie erhalten eine Förderung für
- Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS), - die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb sowie - die Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der nach der De-minimis-Verordnung förderfähigen Ausgaben. Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Höhe der Förderung je nach Größe Ihres Unternehmens zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Richten Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in der EU ansässige Unternehmen in Privatrechtsform als Eigentümer eines Binnenschiffs zur Personenbeförderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern im Land Berlin. - Sie können für das Schiff eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. - Sie setzen das Schiff normalerweise auf Berliner Gewässern ein. - Wenn Sie das Schiff auf einen rein batterieelektrischen Antrieb oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb umrüsten, muss ein geeigneter Landstromanschluss vorliegen. - Ihre Maßnahme darf nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen. - Unternehmen in Schwierigkeiten und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, erhalten keine Förderung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 8. September 2022, Amtsblatt für Berlin Nr. 37 vom 16. September 2022, S. 2425.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag für Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS) sowie die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb bitte bis zum 31.8.2023 ein.
Anträge für die Förderung der Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb können Sie auf Grundlage gesondert veröffentlichter Förderaufrufe einreichen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.