IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Wenn Sie Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Privatperson, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie bekommen die Förderung für
- die Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise durch bessere Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern oder Heizungstechnik, - die Reduktion von Barrieren, zum Beispiel durch die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften, - allgemeine Instandsetzung, Modernisierung und sonstige Baumaßnahmen, beispielsweise Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung, sowie - sonstige Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs betragen. Gegebenenfalls bekommen Sie Tilgungszuschüsse bei der Inanspruchnahme von Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Berlin (IBB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen grundsätzlich bankübliche Sicherheiten nachweisen. - Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 50.000 müssen Sie die Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht eintragen lassen. - Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.
Rechtsgrundlage
Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand August 2021.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.